Das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die Richtlinie wurde am 31.12.2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist am 01. Januar 2016 in Kraft getreten.
Die neue „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an
Die Beratung junger und etablierter Unternehmen (Bestandsunternehmen) kann im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden:
Allgemeine Beratungen
Spezielle Beratungen
Unternehmenssicherungsberatung
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie am Standort des Unternehmens.
Der Antrag muss in jedem Fall vor Unterzeichnung des Beratungsvertrages bei einer Leitstelle gestellt werden.
Hier finden Sie eine Übersicht der Leitstellen.
Junge Unternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der IHK Erfurt und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).