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Neue Beratungsförderung für Unternehmen

Das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Die Richtlinie wurde am 31.12.2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist am 01. Januar 2016 in Kraft getreten.

Wer wird gefördert?

Die neue „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an

  • junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen);
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen);
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten).

Was wird gefördert?

Die Beratung junger und etablierter Unternehmen (Bestandsunternehmen) kann im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden:

Allgemeine Beratungen

  • Zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Spezielle Beratungen

  • Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden.

Unternehmenssicherungsberatung

  • Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten eine Beratungsförderung zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit inklusive Moderation / Begleitung durch einen regionalen Ansprechpartner.
  • Zusätzlich kann eine weitere allgemeine Beratung zur Vertiefung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie am Standort des Unternehmens.

Wo und wie wird der Antrag gestellt?

Der Antrag muss in jedem Fall vor Unterzeichnung des Beratungsvertrages bei einer Leitstelle gestellt werden.

Hier finden Sie eine Übersicht der Leitstellen.

Junge Unternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der IHK Erfurt und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

 



Autorin: Susanne Sturm
IHK Erfurt
Referentin Tourismus / Gastgewerbe
E-Mail: sturm@erfurt.ihk.de
Telefon: +49 361 3484205
Telefax: +49 361 3485975


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