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Beschäftigung von Flüchtlingen

Viele Unternehmen zeigen große Bereitschaft, Flüchtlinge zu beschäftigen, auszubilden oder im Rahmen eines Praktikums oder einer Arbeitsförderungsmaßnahme kennenzulernen. Zunächst stellen sie sich aber die Frage, was hinsichtlich der Beschäftigung von Flüchtlingen rechtlich möglich ist bzw. was man dabei beachten sollte.

Die IHK Erfurt hat Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen zusammengestellt.

Anprechpartner:
Herr René Piel, Tel: +49 361 3484196
Frau Ilja Eckhardt, Tel: +49 361 3484191



Autorin: Susanne Sturm
IHK Erfurt
Referentin Tourismus / Gastgewerbe
E-Mail: sturm@erfurt.ihk.de
Telefon: +49 361 3484205
Telefax: +49 361 3485975
Kategorien:
Bildung · IHK Erfurt · Rechtliches


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