Die IHK Erfurt lädt zu einer kostenlosen Informationsveranstaltung am 1. Juni 2016, 16:00 – 18:30 Uhr ein, die Ihnen einen Überblick über die aktuelle Rechtslage verschafft und über wichtige Fußangeln und Fallstricke im Dschungel der Regelungen informiert.
Inhalt der Veranstaltung:
Hintergrund:
Die Politik ruft seit Jahren nach immer strengeren Kontrollmöglichkeiten von Bargeldeinnahmen und Registrierkassen. Die Nutzung von elektronischen Kassen ist in Deutschland nicht verpflichtend. Doch fast alle Unternehmen, die Bargeld einnehmen, nutzen Registrierkassen oder PC-Kassensysteme. Die Anforderungen an die elektronische Kassenbuchführung sind besonders hoch. Ende 2016 läuft die Übergangsfrist zur Nachrüstung von elektronischen Kassen ab. Vom 1. Januar 2017 an dürfen nur noch Kassensysteme eingesetzt werden, welche den neuen steuerlichen Anforderungen entsprechen. (Aufzeichnen der Einzelumsätze, unveränderbare Speicherung für mindestens zehn Jahre) Seit 2010 besteht jedoch bereits eine eindeutige Nachrüstpflicht! Daraus folgt: War eine Erweiterung und Aufrüstung der eingesetzten Kasse technisch möglich, dann besteht/bestand auch sofortige Nachrüstpflicht. Bei unterlassener möglicher Nachrüstung ist keine ordnungsgemäße Buchführung gegeben. Neben hohen Bußgeldern ist das Finanzamt dann berechtigt zu schätzen! Die vergangenen Prüfungen zeigen, dass es häufig zu Beanstandungen gekommen ist.
Referent:
Der Steuerberater Michael Eichhorn ist ehemaliger Finanzbeamter und berät schwerpunktmäßig Unternehmen aus den Bargeldbranchen in Sachsen und Thüringen. Er verfügt über einen reichen Erfahrungsschatz aus unzähligen strittigen Betriebsprüfungen und sich daran anschließenden Finanzgerichtsverfahren.
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