Zukünftige EU-Berichtspflicht zum Thema Nachhaltigkeit und die Chancen für Hoteliers und Tagungsstätten
Ab dem Geschäftsjahr 2017 müssen zahlreiche größere Unternehmen in Deutschland und der EU Daten zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption bereitstellen. So fordert es die EU Richtlinie 2014/95/EU vom 22. Oktober 2014.
Diese Neuregelung betrifft etwa 6000 Unternehmen und Gesellschaften mit mehr als 500 Mitarbeitern. Durch die verschiedenen Beziehungen zueinander, wird Nachhaltigkeit auch für mittelständische Unternehmen von Belang sein. Denn im Zweifel wird sich künftig das Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern für einen Partner/Dienstleister entscheiden, der nachhaltig ausgerichtet ist.
Ein Thema was gerade im Bereich Events, Tagungen und Messen von besonderer Bedeutung sein kann. Ist eine Tagung nachhaltig ausgerichtet? Beinhaltet das kulinarische Angebot saisonale und regionale Komponenten? Was kann ich beim Planen bereits berücksichtigen?
Interessant für: Tagungs- und Kongressveranstalter, Incentive- und Eventveranstalter, Betreiber von Tagungs- und Eventstätten, Special Locations, Caterer und Restaurants sowie Eventplaner innerhalb der Unternehmen.
Informationen zum Thema „Nachhaltiges Tagen in Thüringen“
Ihre Ansprechpartnerin
Thüringer Tourimus GmbH
Kristin Behlert
Tel. +49 361 3742253
behlert@thueringen-tourismus.de