Der Bundestag hat das neue Telemediengesetz beschlossen. Mitte Mai hatte sich die Regierungskoalition nach jahrelangem Streit endlich auf einen Kompromiss geeinigt. Doch ob das neue Gesetz tatsächlich eine Abschaffung der Störerhaftung bringt oder doch eine “Mogelpackung” ohne Rechtssicherheit ist, darüber gehen nach anfänglicher Euphorie die Meinungen der Experten auseinander.
Unter der sogenannten „Störerhaftung“ versteht man das Prinzip, dass der Anbieter von einem WLAN-Hotspot (zum Beispiel der Vermieter einer Ferienwohnung) für mögliche Vergehen seiner Nutzer unter Umständen haften muss, beispielsweise beim illegalen Kopieren von Musik oder Filmen. Künftig sollen zwar auch private und nebengewerbliche Anbieter (wie Cafébetreiber und Ferienwohnungsvermieter) das sogenannte Providerprivileg der gewerblichen Anbieter genießen. Derzeit ist aber unklar, ob die Vermieter einer Ferienunterkunft wegen Rechtsverstößen von Gästen weiterhin auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können. Das Gesetz könnte schon im September 2016 in Kraft treten.
Quelle DTV
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