Menü

Beschluss über neues Kassengesetz

Kurz vor Weihnachten hat der Bundestag und der Bundesrat das neue “Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen” verabschiedet. Ab 2020 müssen dann alle Gastronomen und Händler für jeden Umsatz einen Beleg herausgeben und damit registriert und gespeichert werden. Grund dafür waren Manupulationen von Umsatzhöhen und einhergehende Steuerhinterziehung.

Bereits ab 2018 ist es den Finanzämtern entsprechend des Gesetzes möglich, unangemeldet Kassen zu prüfen und kommt so zwei Jahre früher als geplant.



Autorin: Sabine Vater
Thüringer Tourismus GmbH
Innovation & Qualität - Tourismusnetzwerk Thüringen
E-Mail: s.vater@thueringen-entdecken.de
Telefon: +49 361 3742237
Telefax: +49 361 3742299
Kategorien:
Betriebsführung · Gastgewerbe · TTG


Als PDF speichern
Seite Teilen Über:
Kommentare einblenden Kommentare ausblenden

Keine Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


Weitere Artikel