Aufruf zur Förderung von Projekten zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels in Thüringen (2017)
1. Hintergrund und Zielsetzung der Projektförderung
Insbesondere ländlich geprägte Räume in Thüringen stehen heute vor vielfältigen Herausforderungen. Sie sind häufig überdurchschnittlich vom demografischen Wandel und den mit ihm verbundenen Folgen betroffen. Die Kommunen in diesen Regionen müssen große Anstrengungen beim Erhalt ihrer Wirtschaftskraft und Lebensqualität unternehmen, um ihren Bürgerinnen und Bürgern auch zukünftig eine ausreichende wie auch angemessene Daseinsvorsorge anbieten und erhalten zu können. Die Sicherung einer wohnortnahen Versorgung mit öffentlichen und privaten Dienstleistungen ist also ein zentraler Baustein für die Zukunftsfähigkeit der Regionen als Wirtschafts- und Wohnstandort mit hoher Lebensqualität.
Die Thüringer Landesregierung will den demografischen Wandel aktiv mitgestalten um allen Bürgerinnen und Bürgern eine sozial gerechte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Aus diesem Grund stellt das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) in einem Wettbewerbsverfahren Zuschüsse für Maßnahmen und Projekte zur Sicherung der Daseinsvorsorge in den vom demografischen Wandel besonders betroffenen Regionen – ausgehend von ihrer regionalen Bevölkerungsentwicklung und – struktur sowie ihren längerfristigen Entwicklungsbedingungen – bereit.
2. Was soll gefördert werden?
Die mit dem demografischen Wandel verbundenen Veränderungen und Anpassungsbedarfe erfordern ein gezieltes Handeln aller beteiligten Akteure. Daher sollen besonders Vorhaben unterstützt werden, die dazu beitragen, die demografisch bedingten Veränderungen und Handlungserfordernisse aktiv zu gestalten. Voraussetzung für die Förderung ist, dass diese Vorhaben auf innovativen und integrierten Konzepten fußen, die Gegebenheiten vor Ort in angemessener Weise berücksichtigen, sie einen individuellen und dennoch modellhaften Lösungsansatz 2 darstellen und schließlich ein möglichst breites Spektrum der Akteure wie auch Bürgerinnen und Bürger vor Ort einbinden. Projekte und Vorhaben, die interkommunale Ansätze verwirklichen, werden besonders berücksichtigt. Die zu fördernden Vorhaben müssen im laufenden Haushaltsjahr auf dem Gebiet des Freistaats Thüringen umgesetzt werden bzw. sich in der sicheren Umsetzung befinden. Die Förderung bezieht sich dabei auf investive und nicht investive Einzelmaßnahmen. Dies können sowohl Sachkosten wie auch Personalkosten oder Kosten für Bau-, Liefer und Dienstleistungen usw. sein. Die Förderung wird auch gewährt, wenn mit der beantragten Summe die Realisierung einer Gesamtmaßnahme bzw. eines Projektes überhaupt erst vollzogen werden kann (Anschubfinanzierung). Ausdrücklich nicht gefördert wird die Erarbeitung von Konzeptionen, Analysen und Studien im Zuge der Vorbereitung, Evaluation oder wissenschaftlichen Begleitung eines Projektes. Dies schließt auch Umfragen, die Erarbeitung von Plänen, Planungen, Berechnungen sowie alle sonstigen Dienstleistungen, die von wissenschaftlichen Einrichtungen, Instituten, Unternehmensberatungen, Kanzleien, Planungsbüros, Forschungs-, Umfrage- und Meinungsinstituten oder natürlichen Personen, die in diesem Bereich tätig sind, erbracht werden, ein.
3. Wer soll gefördert werden?
Zuwendungsempfänger können sein:
– Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften,
– kommunale Zweckverbände,
– Verbände und Vereine,
– gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung,
– staatlich anerkannte Glaubens- oder Religionsgemeinschaften,
– öffentlich rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen,
– öffentliche Unternehmen.
4. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Förderungen werden als Anteilsfinanzierung in Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zur Deckung von zuwendungsfähigen Ausgaben als Projektförderung gewährt. Bei Zuwendungen nach Nummer 2 wird eine Zuwendung bis zu 80 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 20.000 Euro gewährt. Die Förderung geschieht nach der Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, Bewilligungsbehörde ist das TMIL. Dem Freistaat Thüringen ist nach § 31 Urhebergesetz ein Nutzungsrecht an den Ergebnissen, die mit Hilfe von Zuwendungen erarbeitet wurden, einzuräumen. Insbesondere kann er sich die Veröffentlichungen oder sonstige Verwertung der Ergebnisse ganz oder teilweise vorbehalten. Im Rahmen der Förderung von Investitionen sind durch den Zuwendungsempfänger folgende Zweckbindungsfristen einzuhalten:
– mindestens zwölf Jahre für Bauten und bauliche Anlagen und
– mindestens fünf Jahre für sonstige Investitionen.
Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, dem TMIL bis zum Ablauf der Zweckbindungsfrist Auskunft über die Betreibung und Nutzung der geförderten Objekte zu erteilen. Durch den Zuwendungsempfänger sind die Verwendung der gewährten Mittel sowie die erzielten Ergebnisse kontrollfähig zu dokumentieren. Alle Nachweise, die zur Kontrolle des Projekterfolgs notwendig sind, sind dem TMIL zur Verfügung zu stellen. Der Zuwendungsempfänger ist gegenüber dem TMIL zur Berichterstattung verpflichtet.
5. Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Die Entscheidung über die Ausreichung der Mittel erfolgt in einem Wettbewerbsverfahren. Das dazu notwendige Antragsformular ist dem Aufruf beigefügt. Das Formular ist auch auf der Internetseite der Service Agentur Demografischer Wandel abrufbar (http://www.serviceagentur-demografie.de). Die Einreichung weiterer Unterlagen (z. B. Konzepte, Pläne, Beschlüsse, Fotodokumentationen usw.) als Anlagen ist zulässig und erwünscht. Die entsprechenden Antragsunterlagen für die Förderung sind dem TMIL bis zum 15. März 2017 vollständig ausgefüllt und unterschrieben auf dem Postweg zuzuleiten. Nach Ablauf der Frist werden alle eingegangenen Anträge gesichtet, auf Vollständigkeit geprüft und entschieden. Die Entscheidung über die Förderung ist endgültig und unanfechtbar unter Ausschluss des Rechtsweges. Die Antragsteller werden im Anschluss schriftlich über die Entscheidung informiert.
Ansprechpartner zu den Fördermodalitäten im TMIL sind Herr Dr. Klaus Bongartz (EMail:
klaus.bongartz@tmil.thueringen.de, Tel. 0361 3791515) sowie Frau Dana Pippus
(E-Mail: dana.pippus@tmil.thueringen.de Tel. 0361 3791316).
Antragsformular Projektförderung - Gestaltung Der Folgen Des Demografischen Wandels In Thüringen 2017 (40.7 KiB)