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Steuerliche Anforderungen an Bargeschäfte und Kassensysteme

Auch wenn in Deutschland keine Pflicht zum Einsatz von Registrierkassen besteht, nutzen die meisten Unternehmen, die Bargeld einnehmen, elektronische Kassensysteme. Aufgrund möglicher  Manipulationen sind die Anforderungen an die Kassenbuchführung bei Bargeschäften besonders hoch. Bereits 2010 hat das Bundesfinanzministerium die gesetzlichen Regeln verschärft.

Nach einer Übergangsfrist dürfen seit dem 1. Januar 2017 nur noch Kassen eingesetzt werden, die folgende Auflagen erfüllen:

  • alle Kassenumsätze müssen als Einzelumsätze digital aufzeichnet werden.
  • alle Kassenumsätze müssen für mind. zehn Jahre unveränderbar digital gespeichert werden.
  • alle Kassenumsätze müssen digital prüfbar (digital auslesbar) gemacht werden.

Im Dezember 2016 hat das Bundeskabinett ein weiteres Gesetz beschlossen: Das Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen findet erstmals Anwendung ab dem 1. Januar 2020. Die im Gesetz ebenfalls enthaltene neu eingeführte Kassen-Nachschau greift bereits ab 2018.

Weitere Informationen und Merkblätter finden Sie unter: https://www.erfurt.ihk.de/servicemarken/branchen/Handel/Rechtsfragen/Steuerliche-Anforderungen-an-Bargeschaefte-und-Kassensysteme-/3296156

 



Autorin: Susanne Sturm
IHK Erfurt
Referentin Tourismus / Gastgewerbe
E-Mail: sturm@erfurt.ihk.de
Telefon: +49 361 3484205
Telefax: +49 361 3485975
Kategorien:
Betriebsführung · IHK Erfurt


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