Auch wenn in Deutschland keine Pflicht zum Einsatz von Registrierkassen besteht, nutzen die meisten Unternehmen, die Bargeld einnehmen, elektronische Kassensysteme. Aufgrund möglicher Manipulationen sind die Anforderungen an die Kassenbuchführung bei Bargeschäften besonders hoch. Bereits 2010 hat das Bundesfinanzministerium die gesetzlichen Regeln verschärft.
Nach einer Übergangsfrist dürfen seit dem 1. Januar 2017 nur noch Kassen eingesetzt werden, die folgende Auflagen erfüllen:
Im Dezember 2016 hat das Bundeskabinett ein weiteres Gesetz beschlossen: Das Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen findet erstmals Anwendung ab dem 1. Januar 2020. Die im Gesetz ebenfalls enthaltene neu eingeführte Kassen-Nachschau greift bereits ab 2018.
Weitere Informationen und Merkblätter finden Sie unter: https://www.erfurt.ihk.de/servicemarken/branchen/Handel/Rechtsfragen/Steuerliche-Anforderungen-an-Bargeschaefte-und-Kassensysteme-/3296156