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Verbraucherstreitbeilegung: Neues ab 1. Februar 2017

Ab dem 1. Februar 2017 gelten zusätzliche Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), die Unternehmen beachten müssen.

So müssen Verbraucher auf ihrer Webseite und/oder in ihren AGBs darüber informieren, inwieweit sie sich entweder freiwillig bereit erklärt haben oder durch bestimmte Regeln verpflichtet sind, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG). Die Teilnahme kann auf bestimmte Konflikte oder Wertgrenzen beschränkt werden.

Bei fehlender Bereitschaft, an einer Verbraucherschlichtung teilzunehmen, müssen Unternehmen die Verbraucher hierüber ebenfalls auf ihrer Webseite und/oder ihren AGBs unterrichten.

Die Informationen müssen leicht zugänglich, klar und verständlich sein.

Ausgenommen von der Info-Pflicht sind Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Zahl der Personen). Stichtag ist der 31.12. des Vorjahres.

Mehr Informationen finden Sie unter https://www.erfurt.ihk.de/service/recht/Aktuelles/Verbraucherstreitbeilegung–Neues-ab-1–Februar_2017/3571476

 



Autorin: Susanne Sturm
IHK Erfurt
Referentin Tourismus / Gastgewerbe
E-Mail: sturm@erfurt.ihk.de
Telefon: +49 361 3484205
Telefax: +49 361 3485975
Kategorien:
IHK Erfurt · Rechtliches


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