Ab 1. Juli 2018 gelten neue reiserechtliche Vorschriften in Deutschland, die sowohl Reiseveranstalter und Reisebüros, aber auch Gastgeber und Tourismusinformationsstellen betreffen. Damit wird die neue EU-Pauschalreiserichtlinie in nationales Recht umgesetzt.
In Zusammenarbeit mit der Rechtsanwältin Anja Smettan-Öztürk erstellt der DIHK Merkblätter für verschiedene Zielgruppen.
In der Reihe sind bis jetzt erschienen:
Infoblatt Reiserecht für Veranstalter (273.5 KiB)
Infoblatt Reiserecht für Gastgeber (188.0 KiB)
Infoblatt Reiserecht für Vermittler (229.6 KiB)
In den nächsten Tagen wird noch das Infoblatt für Tourismus-Informationsstellen folgen.
Mehr Informationen zum Thema EU-Pauschalreiserichtlinie
Infoblatt Reiserecht für Veranstalter (273.5 KiB)