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Neu: Informationen für Reiseveranstalter zur Pauschalreiserichtlinie

Ab 1. Juli 2018 gelten neue reiserechtliche Vorschriften in Deutschland, die sowohl Reiseveranstalter und Reisebüros, aber auch Gastgeber und Tourismusinformationsstellen betreffen. Damit wird die neue EU-Pauschalreiserichtlinie in nationales Recht umgesetzt.

In Zusammenarbeit mit der Rechtsanwältin Anja Smettan-Öztürk erstellt der DIHK Merkblätter für verschiedene Zielgruppen.

In der Reihe sind bis jetzt erschienen:

Infoblatt Reiserecht für Veranstalter (273.5 KiB)

Infoblatt Reiserecht für Gastgeber (188.0 KiB)

Infoblatt Reiserecht für Vermittler (229.6 KiB)

In den nächsten Tagen wird noch das Infoblatt für Tourismus-Informationsstellen folgen.

Mehr Informationen zum Thema EU-Pauschalreiserichtlinie

 

Infoblatt Reiserecht für Veranstalter (273.5 KiB)



Autorin: Susanne Sturm
IHK Erfurt
Referentin Tourismus / Gastgewerbe
E-Mail: sturm@erfurt.ihk.de
Telefon: +49 361 3484205
Telefax: +49 361 3485975
Kategorien:
IHK Erfurt · Rechtliches


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