Menü

Neu: Informationen für DMOs zum neuen Reiserecht

Ab 1. Juli 2018 gelten neue reiserechtliche Vorschriften in Deutschland, die sowohl Reiseveranstalter und Reisebüros, aber auch Gastgeber und Tourismusinformationsstellen betreffen. Damit wird die neue EU-Pauschalreiserichtlinie in nationales Recht umgesetzt.

In Zusammenarbeit mit der Rechtsanwältin Anja Smettan-Öztürk hat der DIHK Merkblätter für verschiedene Zielgruppen erstellt.

Jetzt ist das letzte Merkblatt mit Informationen für Destinationsmanagementorganisationen (DMO) erschienen.

Infoblatt Reiserecht DMO (101.3 KiB)

Weitere Merkblätter:

Infoblatt Reiserecht für Veranstalter (273.5 KiB)

Infoblatt Reiserecht für Gastgeber (188.0 KiB)

Infoblatt Reiserecht für Vermittler (229.6 KiB)

Mehr Informationen zum Thema EU-Pauschalreiserichtlinie



Autorin: Susanne Sturm
IHK Erfurt
Referentin Tourismus / Gastgewerbe
E-Mail: sturm@erfurt.ihk.de
Telefon: +49 361 3484205
Telefax: +49 361 3485975
Kategorien:
IHK Erfurt · Partner · Rechtliches


Als PDF speichern
Seite Teilen Über:
Kommentare einblenden Kommentare ausblenden

Keine Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


Weitere Artikel