Ab 1. Juli 2018 gelten neue reiserechtliche Vorschriften in Deutschland, die sowohl Reiseveranstalter und Reisebüros, aber auch Gastgeber und Tourismusinformationsstellen betreffen. Damit wird die neue EU-Pauschalreiserichtlinie in nationales Recht umgesetzt.
In Zusammenarbeit mit der Rechtsanwältin Anja Smettan-Öztürk hat der DIHK Merkblätter für verschiedene Zielgruppen erstellt.
Jetzt ist das letzte Merkblatt mit Informationen für Destinationsmanagementorganisationen (DMO) erschienen.
Infoblatt Reiserecht DMO (101.3 KiB)
Weitere Merkblätter:
Infoblatt Reiserecht für Veranstalter (273.5 KiB)
Infoblatt Reiserecht für Gastgeber (188.0 KiB)
Infoblatt Reiserecht für Vermittler (229.6 KiB)
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