Ab 1. Juli 2018 wird das neue Recht angewendet.
Was bedeutet das für touristische Leistungsträger, Reiseveranstalter oder ganze Tourismus-Regionen? Im Internet kursieren viele Informationen, die es zu analysieren, sortieren und für den eigenen Fall auszulegen gilt. Da ist es hilfreich, professionelle Hilfe in der Nähe zu haben.
Aus diesem Grund bietet die Ferienregion Oberhof für Interessierte eine Info-Veranstaltung in Steinbach-Hallenberg an. Vom Deutschen Tourismusverband wird Herr Sven Gläser den Fragenden Rede und Antwort stehen und über mögliche Stolperstellen und Rechtsfallen informieren.
Neue EU-Pauschalreiserichtlinie – IHK Erfurt
Pauschalreise-Richtlinie – Das neue Reiserecht leicht erklärt (PDF) – traveltalk