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Das neue Reiserecht – Handlungsempfehlung

Quelle: DTV

Neues Reiserecht: Muster-Informationsblätter für Veranstalter und Vermittler verbundener Reiseleistungen (Pauschalreisen)

für Vertragsschlüsse ab dem 1. Juli 2018 gelten die Vorschriften des Neuen Reiserechts. So sieht das Neue Recht insbesondere die Verpflichtung des Veranstalters von Pauschalreisen, aber auch des sogenannten Vermittlers verbundener Reiseleistungen vor, dem Reisenden vor dem eigentlichen Vertragsschluss Informationsblätter zu übergeben.

Der Inhalt der Informationsblätter ergibt sich aus den Anlagenmustern zum Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB). Das jeweils zu verwendende Formblatt ist in Inhalt und Text vom Gesetz vorgegeben und unterscheidet sich zunächst nach der jeweiligen Handlungsform, in der die Tourismusorganisation auftritt – mithin als Reiseveranstalter oder als Vermittler verbundener Reiseleistungen. Bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen erfolgt sodann nochmals eine Unterscheidung je nachdem, ob die Leistungen anlässlich eines einzigen Kontakts oder innerhalb von 24 Stunden gebucht wurden sowie dem jeweiligen Buchungsweg, also Buchung in der Vertriebsstelle („offline“) oder mittels eines Online-Buchungsverfahrens.

Fünf verschiedene Informationsblätter zum Download

Im Ergebnis ergeben sich 5 mögliche Informationsblätter, wobei das jeweils korrekte, für die konkrete Handlungsform und Art der Reisebuchung passende und auch korrekt ausgefüllte Informationsblatt dem Reisenden zu übergeben ist. Um Ihnen die künftige Rechtsanwendung zu vereinfachen, stellen wir die 5 verschiedenen Informationsblätter mit entsprechenden Ausfüllhinweisen zum Download zur Verfügung:

Formblatt für Veranstalter
Formblatt für Vermittler verbundener Reiseleistungen (offline, ein Besuche)
Formblatt für Vermittler verbundener Reiseleistungen (offline, mehrere Besuche)
Formblatt für Vermittler verbundener Reiseleistungen (online, ein Besuch)
Formblatt für Vermittler verbundener Reiseleistungen (online, mehrere Besuche)

Ihr Ansprechpartner
Deutscher Tourismusverband Service GmbH
Sven Gläser
Rechtsreferent
glaeser‎@deutschertourismusverband.de 

Quelle: Deutscher Tourismusverband e.V. (vom 12.06.2018)



Autorin: Christiane Pfaff
Thüringer Tourismus GmbH
Qualitätsmanagement
E-Mail: c.pfaff@thueringen-entdecken.de
Telefax: +49 361 3742299
Kategorien:
Rechtliches


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