Antragsberechtigt sind öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung (z. B. freie Theater, Kunstvereine, nicht-staatliche Museen, musikalische Ensembles). Da sich KULTUR.GEMEINSCHAFTEN insbesondere an kleinere kulturelle Einrichtungen und Projektträger (bis zu 10 vollbeschäftigte Mitarbeitende) richtet, werden entsprechende Förderanträge mit Vorrang berücksichtigt.
Es gibt drei Fördermodule:
| Modul I | Ausstattungspakete für die digitale Content-Produktion (Schaffung technischer Voraussetzungen) |
| Modul II | Unterstützung digitaler Content-Produktion durch externe Dienstleister |
| Modul III | Beratung, Schulung und Weiterbildung für digitale Content-Produktion, Netzwerkbildung innerhalb der Projektteilnehmer |









