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Die Förderung wird um eine 2. Phase verlängert, die Zugangsbedingungen werden vereinfacht. Dazu wurden unter anderem bestehende Kriterien ergänzt und Schwellenwerte verändert. Auch Unternehmen, Freiberufler und Soloselbständige und gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen, die einen weniger massiven Einbruch erlitten haben, können nun einen Antrag stellen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Wichtig: Anträge für die 1. Phase (Fördermonat Juni-August 2020) müssen spätestens bis zum September 2020 gestellt werden. Es ist nicht möglich, rückwirkend nach dem 30. September 2020 einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.
Der Antragsstellung erfolgt auch im neuen Verfahren ausschließlich digitalisiert und ist nur über einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer, Rechtsanwalt) möglich.
weitere Informationen des Bundeministeriums für Finanzen zur 2. Phase
Informationen zum aktuellen Stand des Programms des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
DRV: Kostenloses Web-Seminar zu neuen Überbrückungshilfen am 25.09.2020
Informationen zu Programmstart 1. Phase vom 10.07.2020
Ihre Ansprechpartnerin
Thüringer Tourismus GmbH
Ines Kellner
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