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Überbrückungshilfe verlängert, ausgeweitet und vereinfacht

Quelle: Shutterstock 797300053

Die Förderung wird um eine 2. Phase verlängert, die Zugangsbedingungen werden vereinfacht. Dazu wurden unter anderem bestehende Kriterien ergänzt und Schwellenwerte verändert.  Auch Unternehmen, Freiberufler und Soloselbständige und gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen, die einen weniger massiven Einbruch erlitten haben, können nun einen Antrag stellen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Verlängerung des Förderzeitraumes für die Monate September-Dezember 2020 
    Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden
  • Ergänzung  für die Berechnung des durchschnittlichen Umsatzeinbruchs und Senkung der Umsatzschwelle
  • Anhebung der Fördersätze auf 90 Prozent der Fixkosten für Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit nahezu vollständig zum Erliegen gekommen sind (bspw. Veranstaltungs-, Cateringunternehmen, Schausteller)
  • die ansatzfähige Kostenpauschale für Personalaufwendungen für Mitarbeiter, die nicht in Kurzarbeit geschickt werden konnten, wird verdoppelt und steigt damit auf 20 Prozent der förderfähigen betrieblichen Fixkosten
  • maximale Höhe der Förderung beträgt 50.000€ pro Monat
  • die Deckelung der Höhe der Überbrückungshilfe für Klein- und Kleinstunternehmen entfällt für die 2. Phase

Wichtig: Anträge für die 1. Phase (Fördermonat Juni-August 2020) müssen spätestens bis zum September 2020 gestellt werden. Es ist nicht möglich, rückwirkend nach dem 30. September 2020 einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.

Der Antragsstellung erfolgt auch im neuen Verfahren ausschließlich digitalisiert und ist nur über einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer, Rechtsanwalt) möglich.  

weitere Informationen des Bundeministeriums für Finanzen zur 2. Phase

Informationen zum aktuellen Stand des Programms des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

DRV: Kostenloses Web-Seminar zu neuen Überbrückungshilfen am 25.09.2020

Informationen zu Programmstart 1. Phase vom 10.07.2020

Ihre Ansprechpartnerin

Thüringer Tourismus GmbH
Ines Kellner
Tel: +49 361 3742259
i.kellner@thueringen-entdecken.de

 



Autorin: Ines Kellner
Thüringer Tourismus GmbH
Innovation & Qualität
E-Mail: i.kellner@thueringen-entdecken.de
Telefon: +49 361 3742259
Telefax: +49 361 3742299
Kategorien:
Beratung · Corona · Förderung


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