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Die aktuell gültige Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung wurde zuletzt am 23. August 2021 überarbeitet (gültig ab 24. August 2021).
Mit der neuen Verordnung wird ein neues Frühwarnsystem in Thüringen etabliert. Bei lokal ansteigenden Fallzahlen entscheiden dann künftig, neben dem Leitindikator Sieben-Tage-Inzidenz, auch die lokale Hospitalisierungs-Inzidenz und die thüringenweite Auslastung der Intensivstationen darüber, wann zusätzliche Eindämmungsmaßnahmen getroffen werden müssen. Mit der Einführung des neuen Frühwarnsystems werden in Thüringen bei steigenden Infektionszahlen künftig, neben der Sieben-Tage-Inzidenz, auch die lokale Hospitalisierungszahl und die thüringenweite Auslastung der Intensivbetten als Zusatzindikatoren berücksichtigt.
Thüringer Corona-Eindämmungserlass
weitere Informationen zum Frühwarnsystem
Für bestimmte Branchen gibt es konkretisierte Branchenregelungen zu den anzuwendenden Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen:
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