
Quelle: Doreen Blau | Regionalverbund Thüringer Wald e.V.
Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesnovellierung des Thüringer Waldgesetzes zum Übergang 2020/21 sind die bisherigen Einschränkungen für das Reiten im Wald weitestgehend weggefallen. Wegbeschilderungen auf Grundlage der alten waldgesetzlichen Bestimmungen wurden nahezu vollständig entfernt (Ausnahme Projekt Forsten & Reiten)
Nach aktuell geltender Gesetzesfassung ist es Reitenden (und Fahrradfahrenden) auf allen dafür geeigneten, festen und befestigten Wegen sowie Straßen, auf denen forstwirtschaftliche Maßnahmen nicht stattfinden, gestattet, ihrem Hobby zu frönen.
Damit die Erholung im Wald auf Schusters Rappen, Ross oder (Draht)Esel im Einklang mit Natur und sonstigen Waldbesuchenden passieren kann, geben Thüringens Grünröcke für die ersten Geländeritte des Jahres im Wald nachfolgende Tipps:
Umgekehrt sind insbesondere Mountainbiker aufgefordert, langsam und vorsichtig Reitende zu passieren. Auch lautes Schreien stört nicht nur die Waldruhe, sondern erschrickt auch ein Pferd. Gleiches gilt für wildes Schwenken mit einem Wanderstock. Bedenken Sie: Pferde sind Fluchttiere.
Wer sicher gehen will, dass Ross und Reiter sich auf geeigneten Bahnen bewegen, der kann sich im Thüringer Tourenportal über das weitläufige Reitwegenetz informieren: im Intelligenten Tourenplaner rechts den Reiten-Button auswählen, mit dem Mausrad kräftig reinzoomen und den gelb gekennzeichneten Wegen folgen.
Alternativ bietet auch der ThüringenForst über das Projekt Forsten & Tourismus die Möglichkeit der Einsichtnahme: gewünschtes Planquadrat im Raster auswählen, rechtsseitig in der Legende die Reitwanderwege auswählen und den grün dargestellten Wegen folgen.
Ihr Ansprechpartner
ThüringenForst Zentrale
Dr. Horst Sproßmann
Stabsstelle Kommunikation, Medien
Tel.: +49 361 | 57401 2060
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