Quelle: IHK Südthüringen
Speisen werden auch im Jahr 2023 im Restaurant nicht mit höherer Mehrwertsteuer belastet. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. Oktober 2022 der weiteren Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 7 Prozent für Speisen zugestimmt. Lediglich für Getränke muss auch weiterhin der Regelsteuersatz von 19 Prozent angewendet werden.
So gilt vom in der Gastronomie der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Getränke müssen weiterhin mit 19 Prozent besteuert werden.
Zeitraum |
01.01.2021 – 31.12.2023 | ab 01. Januar 2024 |
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Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle |
7 % | 19 % |
Speisen Außerhausgeschäft |
7 % | 7 % |
Getränke (Grundsatz) |
19% | 19% |
Milch und Milchmischgetränke |
7 % | 7 % |