Die Mindestlohnanpassungsverordnung ist am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Damit steigt der Mindestlohn von 8,50 € brutto auf 8,84 € brutto pro Zeitstunde an. Bei vielen Unternehmern gibt es dazu umfangreiche Fragen. Müssen Arbeitsverträge geändert werden? Wie setze ich die Aufzeichnungspflicht korrekt um?
Hauptgeschäftsführer Dirk Ellinger referiert zu dem magischen Stundenlohn von derzeit 8,84 Euro, der betrieblichen Umsetzung, zum aktuellen Stand der Tarifverträge, der gesetzlichen Regelungen zur Aufzeichnung und Dokumentation. Anhand der praktischen Fragen werden Lösungsansetze und Umsetzungsmöglichkeiten dargestellt.
“Wir sehen es als unsere Pflicht, alle Gastronomen und Hoteliers bestmöglich zu informieren und vorzubereiten”, so Hauptgeschäftsführer Dirk Ellinger.
Zielgruppe:
Fach- und Führungskräfte