Ob Einzelhändler oder Gastronom – seit dem 01.01.2018 kann der Betriebsprüfer unangekündigt im Laden stehen und Zugriff auf das Kassensystem fordern. Das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ erlaubt der Finanzverwaltung intensive Kontrollmöglichkeiten bei Bargeschäften und Zugriff auf die Kassenunterlagen.
Die Finanzverwaltung richtet dabei ihren Fokus verstärkt auf elektronische Kassensysteme und bei Führung einer „offenen Ladenkasse“ auf die Erfassung von Einnahmen.
In der Infoveranstaltung werden folgende Themen umfassend erläutert: