Am 1. Januar 2020 „zündete“ die nächste Stufe des Kassengesetzes. Kassensysteme müssen seitdem mit einer zertifizierten „Technischen Sicherheitseinrichtung“ (TSE) ausgestattet sein. Auf Intervention des DIHK und der IHK-Organisation haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass bis zum 30. September 2020 nicht erfolgte Umrüstungen in einer Betriebsprüfung/Kassen-Nachschau nicht beanstandet werden. Mit dieser Nichtbeanstandungsregelung bekommen Unternehmen ausreichend Zeit, die für ihre Kassensysteme passenden Sicherheitseinrichtungen auszuwählen und zu implementieren. Jedoch dürfen die Maßnahmen nicht auf die lange Bank geschoben werden.
In der Informationsveranstaltung „Kasse 2020“ klären wir zu den zentralen Themenfeldern wie Datenqualität, unangekündigte Kassennachschau, Aufbewahrungsvorschriften und notwendigen Verfahrensdokumentationen auf und liefern Antworten auf Fragen der täglichen Praxis. Zudem wird die schrittweise Einführung der „Technischen Sicherheitseinrichtung“ aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet.